Artikel bei foodjobs.de - Grippewelle?
Das Thema rund um krankheitsbedingte Fehlzeiten ist für Interim Management zwar nicht valide, aber vielleicht ist Ihr Sohn / Ihre Tochter gerade frisch in den Job gestartet?
Dann könnte der Artikel unseres Geschäftsführers bei foodjobs.de vielleicht interessant sein… „Die Grippewelle Ihrer Abteilung hat nun auch Sie erreicht und Ihnen ist klar, dass statt Arbeit der Gang zum Arzt ansteht. Nach Möglichkeit sollten Sie vor Arbeitsbeginn Ihren Vorgesetzten davon in Kenntnis setzen, dass Sie krank sind. Am besten persönlich telefonisch, aber zu Beweiszwecken – falls das nötig werden sollte – sind E-Mail, SMS oder Fax vielfach besser geeignet.
Mit Hilfe dieser Krank- oder Arbeitsunfähigkeitsmeldung…….“ „….Vom Gesetz her ist der „gelbe Schein“ nicht ab dem ersten Tag gefordert, er muss spätestens am vierten Tag ab Arbeitsunfähigkeit beim ArbG vorliegen.
Der Arbeitgeber kann aber die Vorlage bereits ab dem ersten Tag verlangen. Und das wird er tun, wenn ein Mitarbeiter öfters und auffällig an Montagen oder Freitagen nicht zur Arbeit erscheint. Der Arbeitgeber leistet im Zuge einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen, wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt.
Wieviel Tage diese sechs Wochen nun genau ausmachen, berechnet die Krankenkasse. Also immer Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse halten. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung – die genauso hoch ist wie das normale Entgelt, damit der Mitarbeiter hier keine Nachteile erleidet – gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Längstens für 78 Wochen.
Das Krankengeld ist geringer als die Entgeltfortzahlung und beträgt zwischen 70 und 90 % des durchschnittlichen Nettoentgeltes, höchstens 101,50 EUR/Tag (2017).
Damit haben wir in unserem deutschen Sozialstaat eine sehr gute Absicherung gegen Krankheit und unverschuldete Arbeitsunfähigkeit….“
Den ganzen Artikel finden Sie hier, viel Spaß…